von Michael T.
Freitag, 08. Dezember 2006
Bordell finanziert durch das Arbeitsamt?
Alles sieht ganz normal aus im B7 in Herford (NRW). Langer Tresen, alles in rotem Samt gehalten, schummriges Licht - ein richtiges Bordell eben. Doch: "Finanziert wurde dieses Etablissement vom örtlichen Arbeitsamt", wie der Geschäftsführer Marko M. (38) stolz erzählt.
Begonnen hat alles vor ca. 6 Monaten, als er und seine Frau Erika (25), beide arbeitslos zum damaligen Zeitpunkt, eine freche Idee hatten. "Ich hatte früher Kontakte ins Rotlichtmilieu. Als ich sah, dass das B7 leer steht, entwickelten wir ein Geschäftskonzept."
Das Paar beantragte bei der Arbeitsagentur "Lippe pro Arbeit" (Geschäftsnummer 605-439D004819) Existenzgründungszuschüsse für den Hartz-IV-Puff. Mit Erfolg! Die Behörde unterstützt das Paar monatlich mit 1.104 Euro. „Einstiegsgeld zur Gründung eines Nachtclubs mit gewerblicher Zimmervermietung" heißt das im Amtsdeutsch. Ihr Arbeitsberater half sogar noch bei den schwierigen Verhandlungen mit Getränkelieferanten, Vermieter und Energieversorger.
Das Paar machte sich an die Arbeit, renovierte über 6 Wochen lang die maroden Räume, entsorgte mehr als 350 Kubikmeter Sperrmüll, tapezierte und putzte. Nun ist Erika Betreiberin, ihr Mann Geschäftsführer. Mittlerweile arbeiten 8 Mädchen im "Service".
Da fragen sich die Deutschen: Darf eine Behörde Prostitution fördern?! Antwort dazu gab kurz darauf Ilona Mirtschin, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg: "Die Bewilligung von Einstiegsgeld liegt im Ermessen der örtlichen Jobcenter. Grundsätzlich sind Bordelle legale Erwerbsbetriebe. Wenn ein beglaubigter Geschäftsplan vorliegt, ist die Förderung per Gesetz vorgeschrieben." Der Geschäftsführer ergänzend: "Wir werden regelmäßig von der Arbeitsagentur überprüft."
In Berlin geht man mittlerweile sogar weiter: die Prostituierten in Bordellen sollen demnächst pro Arbeitstag eine Steuerpauschale in Höhe von 25 Euro abführen! Wie jede Arbeitnehmerin auch können sie dann am Jahresende eine Steuererklärung machen. Je nach Verdienst bekommen sie dann Geld vom Finanzamt zurück oder müssen nachzahlen. In einem internen Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder heißt es: Vorabzahlungen seien „allein schon unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung des Steueraufkommens zu befürworten!"
Die Förderungen für das Bordell wurden jetzt übrigens eingestellt, da der Betrieb -wie es heißt, jetzt "ganz gut läuft"...
amojoo drückt weiterhin die Daumen!